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Warum verwenden wir einen Kopierschutz?

"Kopierschutz" (oder "Kopiersperre") ist eine Maßnahme, die Kopiervorgänge von Blu-rays und DVDs mit Filmen verhindern soll, um die Rechte der Urheber und anderer Berechtigter zu schützen. Das Urheberrecht sichert den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zu seinem Werk und in der wirtschaftlichen Verwertung. 

Nur der Urheber bzw. der Verwertungsrechteinhaber hat das Recht, anderen (Dritten) zu gestatten, seine Werke auf eine bestimmte Art und Weise zu nutzen (z.B. sie zu kopieren, zu verkaufen, zu verleihen, zu verschenken). Damit er diese Rechte im Zeitalter digitalisierter Produkte auch durchsetzen kann, verwenden wir die gesetzlich vorgesehenen Schutzmaßnahmen (§ 95a deutsches Urheberrechtsgesetz).

Der Kopierschutz ist keine Schikane, um Blu-ray- und DVD-Betrachtern das Leben schwer zu machen, sondern ein vom Gesetzgeber ausdrücklich ermöglichter Schutz des geistigen Eigentums, der in einer zivilisierten Gesellschaft selbstverständlich ist und keiner weiteren Diskussion unterliegt. 

Der Kopierschutz soll in erster Linie verhindern, dass sich Trittbrettfahrer mit fremden Federn schmücken, oder Raubkopierer den Verdienst abgreifen, der eigentlich dem Urheber und anderen Berechtigten zusteht.

Nur so werden Urheber und Verwerter zu weiteren Investitionen motiviert, denn so simpel wie wahr ist: Kopien brauchen Originale.